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IWB 13/1999

Rumänien; | Aufhebung der Umsatzsteuer auf Ausfuhrlieferungen

Durch eine Gesetzesnovelle vom Juni 1999 wurde die bisher gem. Art. 8 des ”Gesetzes über die Mehrwertsteuer” erhobene Umsatzsteuer für Ausfuhrlieferungen (MwSt. auf Exporte) aufgehoben. Ferner wurde durch eine Regierungsverordnung der Exportzoll von 0,5 % des Warenumsatzes abgeschafft. Die Bearbeitungsgebühren für eine Zollerklärung sind um ein Drittel der bisherigen Summe gesenkt worden. Erweitert wurde die Liste der Waren, die mit Zahlungszielen bis zu 360 Tagen avisfrei exportiert werden können. Auf der betreffenden Liste befinden sich im wesentlichen nur noch sensible Rohstoffe von strategischer Bedeutung.

[FB]