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Betriebsaufspaltung und Insolvenz
Lässt sich die Aufdeckung der stillen Reserven bei Beendigung der Betriebsaufspaltung vermeiden?
Die Insolvenz des Besitz- oder des Betriebsunternehmens führt zur Zerschlagung der Betriebsaufspaltung. Steuerliche Folge einer Zerschlagung der Betriebsaufspaltung durch Insolvenz ist die Aufdeckung der stillen Reserven und die Besteuerung des Aufgabegewinns. Im folgenden Beitrag wird untersucht, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dies vermieden werden kann.
I. Einleitung
Die Betriebsaufspaltung hat eine lange historische Tradition. Sie ist gesetzlich nicht geregelt, sondern ein von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, zuerst durch den RFH und ihm folgend durch den BFH, auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 EStG entwickeltes Rechtsinstitut. Im Laufe der Jahrzehnte ist sie für kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund der einfachen Handhabbarkeit zu einer beliebten Gestaltungsform geworden. Die Bedeutung der Betriebsaufspaltung liegt jedoch nicht nur im steuerlichen Bereich. Auch aus dem Gesellschaftsrecht ergeben sich vorteilhafte Gestaltungsaspekte. Nicht zu unterschätzen sind die haftungsrechtlichen Überlegungen. Die werbende Betriebsgesellschaft verfügt über kein oder nahezu kein Betriebsvermögen, auf das die Gesellschaftsgläubiger zugr...