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Konsolidierung bei der erweiterten Gewerbeertragskürzung
I. Sachverhalt des BFH-Urteils
Der X. BFH-Senat befindet sich auf Rekordjagd, diesmal allerdings in einer Passivhaltung. In diesen Spalten wurde die inhaltlich-numerische Leistungsfähigkeit des Senats in einem Urteil mit zehn Leitsätzen und umfangreichen „Segelanweisungen” an die Vorinstanz gebührend gewürdigt. Jetzt konnte er einen Streitfall abschließend entscheiden, der sich tatbestandlich im Jahr 1981, also vor 30 Jahren, abgespielt hat. Wohlgemerkt: Dieser Zeitversatz ist nicht dem X. Senat anzulasten, er hat in weniger als eineinhalb Jahren nach Eingang – also im üblichen BFH-Rhythmus – entschieden. Was sich davor im Verfahren abgespielt hatte, erfährt der Urteilskonsument leider nicht.
Das Urteil ist in zwei völlig unabhängige Tatbestände aufgeteilt . Beim ersten, und im Leitsatz gar nicht erst erwähnten, Streitpunkt ging es um die Bestimmung von Anschaffungskosten für Grundstücke in einem höchst komplizierten Geflecht von Gestaltungsmaßnahmen, die keine Allgemeingültigkeit beanspruchen können und deshalb nicht weiter zu verfolgen sind. Anders verhält es sich mit dem zweiten Streitgegenstand, der sich mit der erweiterten Kürzung d...