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Track 02 | Umsatzsteuer: Haftungsvergütung einer Personengesellschaft
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an einen persönlich haftenden Gesellschafter Stellung genommen und reagiert damit auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass eine isolierte Haftungsübernahme gegen Sonderentgelt vor dem als nicht umsatzsteuerbar behandelt werden darf, wenn nicht zugleich umsatzsteuerbare Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen erbracht wurden.
Beginnen wir mit dem neuen BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der gesonderten Haftungsvergütung, die eine Personengesellschaft an einen persönlich haftenden Gesellschafter zahlt. Beispielsweise ein Immobilienfonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG an einen Komplementär. Das Bundesfinanzministerium reagiert mit seiner Anweisung auf ein im Sommer 2011 veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs.
Im Streitfall vor dem BFH war der selbständige Komplementär einer Kommanditgesellschaft zur Geschäftsführung und zur Vertretung der KG berechtigt. Er erhielt für seine Haftung eine Festvergütung. Der für die Umsatzsteuer zuständige V. Senat des BFH hat entschieden: Diese Haf...