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Niederlande; | Steuersätze ab dem , Aufhebung des Mindeststeuersatzes für beschränkt Steuerpflichtige
Die Einkommensteuer (inkomstenbelasting) wird in den Niederlanden in Form eines Scheibentarifs (schijfentarief) gemäß Art. 53a Wet IB erhoben. Ab 1999 beträgt der Einkommensteuertarif für zu versteuernde Einkommensteile bis 15 000 hfl (erste Scheibe) 6,2 %. In der zweiten (bis 48 175 hfl) und dritten Scheibe (bis 105 954 hfl) beträgt der Steuersatz 7,5 % bzw. 50 %. Beträge über 105 954 hfl unterliegen einem Steuersatz von 60 %. Die Tarife entsprechen der Tarifgruppe II, welche bei Stpfl. angewendet wird, die den allgemeinen Freibetrag von 8 380 hfl in Anspruch nehmen können (Art. 54 Wet IB). Der Sondertarif für beschränkt Stpfl., d. h. der Mindeststeuersatz in Höhe von 25 % in der ersten Scheibe (Art. 53b Wet IB 1998) ist mit Wirkung zum aufgehoben worden, da er gegen das Diskriminierungs...