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Jugoslawien; | Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr
Das Bundesausfuhramt (BAFA) hat ein Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr mit der Bundesrepublik Jugoslawien herausgegeben (Stand: ), das bereits die VO (EG) des Rates Nr. 900/1999 v. (ABl EG Nr. 114/7 v. ”Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Erdöl und bestimmten Erdölerzeugnissen an die Bundesrepublik Jugoslawien”) beinhaltet. Derzeit sind weitere Verschärfungen der Wirtschaftssanktionen in Vorbereitung, die den Bereich des Zahlungsverkehrs betreffen, sowie Waren, Technologie und Dienstleistungen für von NATO-Luftschlägen zerstörte Einrichtungen. Auskünfte erteilen: Bundesausfuhramt, Referat 214, Tel. 0 61 96 / 9 08-0, Fax: -412, Frankfurter Str. 29—35, 65760 Eschborn, E-Mail: poststelle\@bundesausfuhramt.de; BAFA-Internet: http://www.bundesausfuhramt.de (u. a. Auszüge aus AWG, AWV, ...