Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB 9/1999

Spanien; | Erweiterung des steuerlichen Verlustvortrags

Mit Wirkung zum hat der spanische Gesetzgeber u. a. den steuerlichen Verlustvortrag und -abzug erweitert (Ley 40/1998, de 9 de diciembre, veröffentlicht in BOE Nr. 295 S. 40768). Der steuerliche Verlustvortrag, der zum von fünf Wirtschaftsjahren auf sieben Kalenderjahre verlängert wurde, beträgt ab zehn Kalenderjahre. Das bedeutet, daß steuerliche Verlustvorträge, die mit Ablauf des noch nicht verfallen sind (also alle steuerlichen Verluste, die nach dem entstanden sind), nach dem Verlustentstehungsjahr bis zu zehn Kalenderjahre vorgetragen und von positiven Einkünften abgezogen werden können. Auch die Sonderregelung für neu gegründete Unternehmen hat materiell eine Änderung erfahren. Danach beginnt die Zehnjahresfrist erst mit Beginn des Kalenderjahres zu laufen, in dem das Körpersch...