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Arbeitsrecht; | Verstoß gegen Diskriminierungsverbot und Zahlung rückständigen Arbeitsentgelts
Mit hat der EuGH die Rs. C-326/96 wie folgt entschieden: (1) Das Gemeinschaftsrecht steht der Anwendung einer Vorschrift des innerstaatlichen Rechts entgegen, die den Zeitraum, für den ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf rückständiges Arbeitsentgelt und Schadensersatz wegen Verletzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts geltend machen kann, auf die zwei Jahre vor der Einleitung des Verfahrens beschränkt und eine Verlängerung dieses Zweijahreszeitraums nicht zuläßt, wenn die verspätete Geltendmachung des Anspruchs darauf zurückzuführen ist, daß der Arbeitgeber gegenüber dem Betroffenen die Höhe des Entgelts, das Arbeitnehmer des anderen Geschlechts für die gleiche Arbeit erhalten, bewußt falsch angegeben hat. (2) Das Gemeinschaftsrecht steht der Anwendung einer Vorschr...