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FG Hessen 23.3.2011 4 K 1065/07, BBK 24/2011 S. 1167

Bilanzierung | Erfolgsneutrale Behandlung von Pfandgeldern in der Bilanz

Nach dem Hessischen FG vollzieht sich die Abwicklung von Pfandgeschäften bei einem Getränkehersteller, der sog. Brunneneinheitsflaschen vertreibt, erfolgsneutral:

  • Das vereinnahmte Pfandgeld ist im Kassen- oder Bankbestand zu aktivieren und zugleich als Verbindlichkeit zu passivieren , da es bei Rückgabe der Flasche an den Getränkegroßhändler zurückzuzahlen ist.

  • Verauslagte Pfandgelder, die der Hersteller für Mehrrücknahmen gezahlt hat, mindern seinen Aktivbestand von Kasse bzw. Bank. Zugleich hat er eine Pfandforderung in gleicher Höhe zu aktivieren.

[i]Pfandgeld als Barkaution Nach dem FG verbleibt das Eigentum an der Brunneneinheitsflasche beim Getränkehersteller. Daher stellt das Pfandgeld eine Barkaution dar, die den Rückgabeanspruch des Herstellers sichert – und kein Nut...