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FG Baden-Württemberg 20.01.2011 3 K 2312/08, IWB 23/2011 S. 874

FG Baden-Württemberg | Art. 14 DBA Frankreich bei Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen französischen Beamten in Neukaledonien

(1) Nach dem Kassenstaatsartikel des Art. 14 DBA Frankreich hat Deutschland für in dem „Quasi-Drittstaat” Neukaledonien erzielte Bezüge eines in Deutschland wohnhaften französischen Beamten kein Besteuerungsrecht. (2) Ein solches Besteuerungsrecht ergibt sich auch nicht aus den nationalen Treaty-Override-Bestimmungen des § 50d Abs. 8 und 9 EStG. Insbesondere hat Frankreich zu Gunsten des „Territorium sui generis” Neukaledonien auf sein Besteuerungsrecht i. S. des § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG verzichtet. (3) Nicht dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG unterfallen solche nach DBA im Inland steuerfreien Einkünfte, die zugleich nach einer nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts führenden Steuerbefreiungsvorschrift steuerfrei sind (EFG 2011 S. 1629).

Hinweis:

Der Begriff „Frankreich” umfasst nach der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 DBA Frankreich enthaltenen enumerativen Definition das französische M...