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Compliance-Beratung als Beratungsfeld
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAD-97607 Der Anteil der Unternehmen, die Wirtschaftskriminalität als ernstes Problem betrachten, liegt inzwischen bei 80 %. Konkrete Vorkehrungen über den Einzelfall hinaus betreibt aber nur knapp jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen. Die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nehmen sich dieser Thematik an; sie bieten Beratung zu sog. Aufdeckungsprüfungen und zur Entwicklung von Vorbeugemaßnahmen. Der Bereich des Compliance-Managements bietet aber allen Beratern vielfältige Ansätze für Angebote, solange die Rechtsbesorgung dabei nicht im Vordergrund steht.
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Die typischen Delikte
[i]Schwerpunkte der Wirtschaftskriminalität variierenJe nach Quelle der Untersuchung oder Statistik stehen dabei zurzeit sehr unterschiedliche Verstöße im Vordergrund: Korruption, Untreue, Betrug, Cybercrime (einschließlich Datendiebstahl, Zeitdiebstahl für Nutzung von Software für private Aufträge und Softwaremanipulationen), Falschbilanzierung und Industriespionage oder aber Geldwäsche sowie Steuer- und Insolvenzdelikte. Der durchschnittliche finanzielle Schaden pro Unternehmen betrug im Jahr 2009 4,29 Mio. €.
[i]Meist interne Täter und Aufdeckung eher durch ZufallAuffällig ist, dass es sich hauptsächlich um Täter a...