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Russische Föderation; | Abschaffung der Einfuhrsonderabgabe
Gemäß der Regierungs-VO Nr. 791 v. war die Einfuhrabgabe in Höhe von 3 % für den Zeitraum vom bis eingeführt worden. Inzwischen ist die Abgabe zum bereits eingestellt worden. Die Verkürzung der Geltungsdauer wird von russischer Seite damit begründet, daß durch die Wiedereinführung von Ausfuhrzöllen auf eine Reihe von Produkten die fiskalische Bedeutung der Sonderabgabe kompensiert worden wäre. Entscheidend dürfte jedoch gewesen sein, daß die Abgabe sich zu einem Hemmnis bei den Einfuhren entwickelt hatte.