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Einkommensteuer; | Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige für Beteiligung an künftigen Lizenz-/Patentverwertungseinkünften
Die an einen beschränkt Stpfl. gezahlten Vergütungen, die für einen Anteil an künftigen Lizenzerlösen und Patentverkäufen gezahlt wurden, sind keine inl. Einkünfte i. S. des § 49 EStG, für deren Steuereinbehalt und -abführung der inl. Vergütungsschuldner nach § 50a EStG zu haften hätte (, rkr., EFG, 1589). •Hinweis: Der im Inland ansässige Kl. B hatte mit einem in Spanien lebenden Erfinder A einen Vertrag geschlossen, durch den er eine Beteiligung an der Lizenzauswertung oder dem Patentverkauf für einen von A entwickelten Motor erwarb. Nach Auffassung des FG habe der Kl. durch den Vertrag keine Berechtigung für eine inl. Nutzung oder Verwertung der Erfindertätigkeit des A erhalten, sondern sei lediglich an den künftigen Erträgen aus noch mit Dritten abzuschließe...