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Steuerrecht; | Aufhebung der Besteuerungsoption durch Rückwirkungsgesetz
Mit hat der EuGH die Rs. C-381/97 wie folgt entschieden: Art. 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer verbietet es einem Mitgliedstaat, der von der in Art. 13 Teil C der 6. MWSt-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat und der demgemäß seinen Stpfl. das Recht eingeräumt hat, für eine Besteuerung bestimmter Grundstücksvermietungen zu optieren, nicht, dieses Optionsrecht durch ein späteres Gesetz aufzuheben und so die Befreiung wieder einzuführen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob in der rückwirkenden Aufhebung eines Gesetzes, zu dem nie eine Durchführungsverordnung erlassen wurde, ein Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes oder d...