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IWB 6/1999

Ukraine; | Lizenzierung des Handels mit Ölprodukten

Die Ukraine hat mit Erlaß des Staatspräsidenten v. die Lizenzierung des Handels mit Erdölerzeugnissen verfügt. Nach Billigung durch das Parlament soll der Erlaß nach Ablauf eines Monats in Kraft treten. Die Erzeugnisse dürfen nur ein- und ausgeführt werden, wenn die Händler über die notwendige Erlaubnis (Lizenz) verfügen. Für Waren, die ursprünglich als Transitlieferungen deklariert waren, im Lande dennoch verkauft werden, ist ebenfalls eine Lizenz erforderlich.

[KPB]