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IWB 5/1999

Bulgarien; | Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern

Im Dezember 1998 wurde ein neues Gesetz über die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt der Ausländer in Bulgarien verabschiedet (BGBl Nr. 153/1998). Danach besteht die Möglichkeit, ein Einreisevisum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nicht ausschließlich für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, sondern auch für einen langfristigen Aufenthalt bis zu zwölf Monaten unter gewissen Voraussetzungen zu erteilen. Dies gilt sowohl für ausländische Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags eine Arbeitsgenehmigung besitzen, als auch für Ausländer, die eine zugelassene Wirtschaftstätigkeit in Bulgarien ausüben, für Leiter oder Mitarbeiter der in der bulgarischen Industrie- und Handelskammer registrierten ausländischen Handelsvertretungen und für Personen, die eine Tätigkeit gemäß dem Gesetz...