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Anfechtung von Lohnzahlungen
Das BAG hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Arbeitnehmer wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers seinen bereits erhaltenen Lohn an den Insolvenzverwalter zurückerstatten muss. Der Kläger (Arbeitnehmer) war bei der Schuldnerin (Arbeitgeber) als handwerklicher Betriebsleiter beschäftigt. Ab 2006 geriet der Arbeitgeber mit den Lohn- und Gehaltszahlungen in Rückstand. Der Arbeitnehmer erhielt im Mai 2007 das Gehalt für Januar, Februar und März. Der Insolvenzverwalter focht diese Gehaltszahlungen später an und forderte den Arbeitnehmer auf, die erhaltenen Beträge zurückzuerstatten. Nach Ansicht des BAG unterliegen Gehaltszahlungen, soweit sie in den vorausgehenden drei Monaten die erbrachten Arbeitsleistungen abgelten, als Bargeschäft i. S. von § 142 InsO nicht ...