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Anforderungen für Haftungsausschluss bei Firmenfortführung
Im Falle einer Firmenfortführung kann durch einen zwischen Erwerber und früherem Inhaber vereinbarten und im Handelsregister eingetragenen Haftungsausschluss die dem Erwerber ansonsten drohende gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB für alle im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden. Eintragungsfähig ist ein solcher Haftungsausschluss allerdings nur dann, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass eine Haftung wegen Firmenfortführung nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 HGB besteht. Dies ist der Fall, wenn eine GmbH die Geschäfte und die Firma der ursprünglichen Inhaber fortführt und hierfür unter Verwendung des gleichen Firmennamens und des im Wesentlichen gleichen Unternehmensgegenstands auch den in gleicher ...