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Umsatzsteuer | Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an einen persönlich haftenden Gesellschafter
Mit Urteil vom – V R 24/10 NWB MAAAD-82158 hat der BFH entschieden, dass die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig ist. Die Haftungsübernahme besitzt ihrer Art nach Leistungscharakter und kann im Falle einer isolierten Erbringung Gegenstand eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sein.
Mit IV D 2 – S 7100/07/10028 :003 wird Abschn. 1.6 Abs. 6 UStAE daher neu gefasst. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn eine gegen Sonderentgelt erbracht...