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FG Nürnberg 18.02.1998 V 255/97, IWB 3/1999

Einkommensteuer; | Sprachschulbesuch im Ausland vor Studiumsbeginn

Wird im Anschluß an das Abitur mehrere Monate lang eine Sprachschule im Ausland besucht und unmittelbar danach ein einschlägiges Studium (hier: Romanistik) aufgenommen, liegt eine Berufsausbildung vor (, EFG 1998, 955). •Hinweis: Das FG entsprach dem Antrag des Kl., die Zeit des Besuchs der Sprachenschule und der sprachlichen Fortbildung (Privatunterricht) der Tochter in Spanien von August 1996 bis Mai 1997 als Teil der Berufsausbildung anzuerkennen, weil sie unmittelbar danach das Studium der Romanistik (Schwerpunkt u. a. Spanisch) aufgenommen hatte. Es entspreche der Lebenserfahrung, daß mit dem Besuch der Sprachschule gute Voraussetzungen für das Romanistikstudium geschaffen werden. Es komme nicht darauf an, ob ein solcher Sprachkurs in der maßgeblichen Ausb...