NWB Kommentar Bilanzierung
3. Aufl. 2012
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§ 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
Ausgewählte Literatur
Küting/Tesche/Tesche, Der Stetigkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzel- und Konzernabschluss, StuB 2008 S. 655
DRSC, DRS 13, Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern
IDW HFA 5/1988 i. d. F. 1998, Vergleichszahlen im Jahresabschluss und im Konzernabschluss sowie ihre Prüfung
IDW PS HFA 318, Prüfung von Vergleichsangaben über Vorjahre
Meyer/Jahn, Formale Gestaltung von Bilanz und GuV nach HGB, StuB 2003 S. 1005
Küting/Busch, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in deutschen Jahresabschlüssen, StuB 2002 S. 885
I. Überblick
1. Zweck und Inhalt der Regelungen
1§ 265 HGB verfolgt zwei hauptsächliche Regelungszwecke:
im Interesse der interperiodischen Vergleichbarkeit werden Regelungen zur Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) sowie zur Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2 und 8) getroffen,
zur Anpassung an die jeweiligen Unternehmensverhältnisse wird eine Individualisierung der gesetzlichen Gliederungsschemata für Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB) zugelassen, gleichzeitig zur Wahrung der zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit aber an Bedingungen geknüpft (Abs. 5 bis 7).
Daneben trifft § 265 HGB noch Regelungen zu zwei Sonderfra...