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Einkommensteuer; | Verlust eines Gesellschafterdarlehens an US-amerikanische Personengesellschaft
Eine Darlehensforderung des inländischen Gesellschafters gegenüber einer ausländischen Personengesellschaft ist steuerlich einer ausländischen Betriebsstätte des Gesellschafters zuzuordnen. Ein Verlust, der durch den Ausfall der Forderung entsteht, unterliegt deshalb dem Abzugsverbot des § 2a Abs. 1 EStG (Abgrenzung zum , BFHE 164, 38; BStBl 1991 II, 444; , EFG 1998, 1310). •Hinweis: Die Kl. hatten einer US-amerikanischen Personengesellschaft, an der sie beteiligt waren, Gesellschafterdarlehen gewährt. Nachdem die Gesellschaft wirtschaftlich zusammengebrochen war, machten sie den Darlehensverlust bei ihrer inländischen Besteuerung steuermindernd geltend. Sie beriefen sich dabei auf das o. g. BFH-Urt., wonach die von einer US-amerikanischen Personengesellschaft ...