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BMF 21.11.2011 IV C 6 - S 2142/11/10001, NWB 49/2011 S. 4080

Einkommensteuer | Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung

Das die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2011 bekannt gegeben. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist, wird im Internet unter www.eSteuer.de bekannt gegeben. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz [i]infoCenter „Einnahmenüberschussrechnung” NWB JAAAB-14429 durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben d...