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Ukraine; | Gesetz über Bodenpacht
Das Ende Oktober 1998 in Kraft getretene Gesetz über ”Bodenpacht” sieht für ausländische natürliche und juristische Personen die Möglichkeit der Pacht von Grund und Boden in der Ukraine vor. Erlaubt wird damit die Verpachtung von privatisierten Flächen an ausländische Investoren sowie Privatfirmen, Einzelbauern und andere Nutzer. Die Regierung in Kiew geht davon aus, daß in den nächsten zwei Jahren rund 10 % der landwirtschaftlichen Landesfläche verpachtet werden.