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BBK Nr. 24 vom Seite 1145 Fach 30 Seite 1381

Vergütungsmöglichkeiten bei der Öko-Steuer

– Spitzenausgleich 2002 –

von Dipl.-Betriebsw. Karl Birgel, Alsdorf

I. Einführung

Durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform v. (BGBl I S. 378) wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum die sog. Öko-Steuer ins Leben gerufen. Mit ihr wurden eine Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuer erhöht. Wesentliche Zielsetzung war, im Hinblick auf die erwarteten Einnahmen aus der Öko-Steuer zeitgleich den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken. Im Ergebnis sollte die Arbeitsleistung preiswerter werden. Die Weiterführung dieses Gesetzes erfolgte zum durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform v. (BGBl I S. 2432; vgl. Birgel, StuB 2001 S. 848 ff.).

Insbesondere für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft sehen die Gesetze umfassende Vergütungsmöglichkeiten vor.

Darüber hinaus existiert für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ein sog. Spitzenausgleich (auch als Härtefallregelung bezeichnet). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass produzierende Unternehmen, die trotz

  • Inanspruchnahme des ermäßigten Stromsteuersatzes sowie

  • Vergütung der erstattungsfähigen Mineralölsteuer und

  • Gegenrechnung der Vorteile aus der Absenkung der Renten...