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BBK Nr. 16 vom Fach 30 Seite 1339

Der Übergang zum Halbeinkünfteverfahren

von Dipl.-Finanzwirt Christoph Kleine-Rosenstein, Fröndenberg

I. Sachverhalt

Die ABC-Sauerland GmbH (im Folgenden ”GmbH”) betreibt die Herstellung von und den Handel mit Möbeln und Holzerzeugnissen. Sie hat ihren Sitz in I-Stadt (gewerbesteuerlicher Hebesatz 440 %). Die GmbH versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und ist in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Die GmbH stellt jeweils zum 31. 12. eines Kalenderjahres ihren handelsrechtlichen Abschluss nach den geltenden Vorschriften des HGB unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften auf und legt somit den Jahresabschluss grundsätzlich unverändert der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde (Handelsbilanz = Steuerbilanz). Weicht der steuerliche Gewinn unvermeidbar ab, so stellt die GmbH dies außerhalb der Buchführung und des handelsrechtlichen Abschlusses der GmbH dar. Folgende Abschlüsse sind bisher erstellt worden (ohne Verwendung des Jahresergebnisses; § 268 HGB):


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A
Schlussbilanz zum
P
Imm. Verm.gegenstände
40 000 €
Gezeichnetes Kapital
180 000 €
Sachanlagen
200 000 €
Kapitalrücklage
18 000 €
Finanzanlagen
30 000 €
Gewinnrücklagen
9 000 €
Vorräte
120 000 €
Gewinnvortrag
36 000 €
Forderungen aus LuL
111 000 €
Jahresüberschuss
13 500 €