Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 18 vom Seite 873 Fach 30 Seite 1229

Buchungen im Rahmen eines Wechselgeschäfts

von Dipl.-Finanzwirt Christoph Kleine-Rosenstein, Fröndenberg

Ein Wechsel ist eine Urkunde, in der der Aussteller den Schuldner auffordert, die Wechselsumme am Fälligkeitstag demjenigen zu zahlen, der den Wechsel vorlegt. Folgende formelle Voraussetzungen muss zunächst ein Papier erfüllen, um im Geschäftsverkehr die Wirkung eines Wechsels zu erreichen:

  • Bezeichnung des Papiers als Wechsel im Text,

  • die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,

  • den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener),

  • die Angabe der Verfallzeit und die Angabe des Zahlungsorts,

  • den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll,

  • die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung und

  • die Unterschrift des Ausstellers.

I. d. R. wird eine Dreimonatsfrist vereinbart (= Dreimonatsakzept). Für die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Wechseln und Wechselgeschäften gibt es einige Besonderheiten, die anhand eines Beispiels für den Wechsellauf aufgezeigt werden sollen.

I. Sachverhalt

Kaufmann A verkauft Waren für 10 000 DM + 1 600 DM Umsatzsteuer an Kaufmann B. Folgende Buchungen werden erforderlich:

Buchung A:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Forderung aus LuL
11 600 DM
an
Umsatzerlöse
10 000 DM
 
 
 
Umsatz...