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BBK Nr. 14 vom Seite 675 Fach 30 Seite 1201

Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals

- Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren -

von Dipl.-Betriebswirt Udo Cremer, Aldenhoven

I. Sachverhalte und Aufgaben

1. Offene Gewinnausschüttung in 2001

Für die in Aachen ansässige A-GmbH wurde das verwendbare Eigenkapital gem. § 47 Abs. 1 KStG zum wie folgt festgestellt:


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EK 45
150 000 DM
EK 40
100 000 DM
EK 01
5 000 DM
EK 03
55 000 DM
EK 04
 25 000 DM
Summe
335 000 DM

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2000 wurde am durch die Gesellschafterversammlung der A-GmbH eine Gewinnausschüttung von 200 000 DM beschlossen, die am zur Auszahlung kam.

Welche Berechnungen müssen hinsichtlich des Übergangs vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren von der A-GmbH am vorgenommen werden?

2. Beteiligungserträge in 2001

Die B-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Berlin weist zum ein verwendbares Eigenkapital von insgesamt 380 000 DM aus. Entsprechend den nach § 47 Abs. 1 KStG 1999 festgestellten Teilbeträgen entfallen davon auf:


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EK 45
250 000 DM
EK 40
80 000 DM
EK 01
5 000 DM
EK 02
3 000 DM
EK 04
 42 000 DM
Summe
380 000 DM

Für das Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2001 wurde ein zutreffender Jahresüberschuss von 400 000 DM erzielt. Als Aufwand ist bereits eine Körperschaftsteuervora...