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Bilanzierung | BMF zur Rückkaufsoption im Kfz-Handel
Das BMF nimmt Stellung zur Rechtsprechung des BFH hinsichtlich der Bilanzierung von Rückkaufsoptionen im Kfz-Handel. Nach dem BFH müssen Kfz-Händler für ihre Rückkaufverpflichtungen eine gewinnmindernde Verbindlichkeit bilden. Die Höhe der Verbindlichkeit richtet sich nach dem vereinbarten Preis für die Rückkaufverpflichtung; fehlt eine Vereinbarung, kann der Wert geschätzt werden.
[i]Schätzung des Rückkaufpreises zulässig Das BMF folgt dem BFH und lässt in allen noch offenen Fällen eine Verbindlichkeit für die Rückkaufverpflichtung zu. Dabei beanstandet es das BMF nicht, wenn der Wert der Verpflichtung aus der unterschiedlichen Rabattgewährung bei Einräumung oder Nichteinräumung der Rückkaufsoption abgeleitet wird.
Der Wert der Rückkaufverpflichtung beträgt 4 % des Listenpreise...