Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 23 vom Seite 1147

Kein Vorsteuerabzug bei fiktivem innergemeinschaftlichem Erwerb

Kehrtwende der Finanzverwaltung ohne Übergangsfrist

Prof. Dr. Thomas Küffner und Thomas Streit

[i]BMF, Schreiben vom 7. 7. 2011 - IV D 2 - S 7300 b/09/10001, NWB QAAAD-86756 Kurz vor der Sommerpause hatte die Finanzverwaltung ihre Auffassung zum Vorsteuerabzug in Fällen des § 3d Satz 2 UStG mit Schreiben vom geändert – mit weitreichenden Folgen: Denn die Finanzverwaltung hat keine Übergangsfrist eingeräumt. In der Praxis ist diese 180°-Wende noch nicht überall zur Kenntnis genommen worden. Die Bestell- und Lieferprozesse müssen jedoch angepasst werden, damit Unternehmen nicht in diese Steuerfalle tappen.

I. Innergemeinschaftlicher Erwerb

1. Grundfall

[i]infoCenter, Innergemeinschaftlicher Erwerb, NWB UAAAA-41705 Erwirbt ein Unternehmer Waren aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat er hierfür unter den Voraussetzungen des § 1a UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu erklären. Gemäß § 3d Satz 1 UStG wird der innergemeinschaftliche Erwerb in dem Gebiet des Mitgliedstaats bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.

Beispiel 1

Unternehmer A erwirbt bei Unternehmer B in Frankreich einen Gegenstand zu unternehmerischen Zwecken. Der Gegenstand wird von Frankreich nach Deutschland transportiert. A verwirklicht in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb.

S. 1148

[i]Voraussetzung für Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehme...