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Wertansätze für Gewährleistungsrückstellungen
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1133Rückstellungen für Gewährleistungen bzw. Garantien müssen gebildet werden für Leistungen, die das Unternehmen erbracht hat, die aber mit Mängeln behaftet sind. Bei der Bewertung derartiger Rückstellungen nach HGB, IFRS oder EStG ergeben sich erhebliche Unterschiede in den Wertansätzen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Wertansatz nach HGB
[i]Berücksichtigung des PreisanstiegsFür die Bestimmung der Höhe der Gewährleistungsrückstellung muss mit der Inanspruchnahme des Unternehmens ernsthaft gerechnet werden. Grundlage sind die Umsatzzahlen, die von dem Unternehmen in der Vergangenheit in dem Geschäftsfeld erwirtschaftet wurden, in dem Gewährleistungen anfallen. Nach der Verabschiedung des BilMoG muss bei der Berechnung des handelsrechtlichen Wertansatzes der Gewährleistungsrückstellung die geschätzte Preissteigerung für die zu leistende zukünftige Mängelbeseitigung berücksichtigt werden.
[i]Durchschnittlicher MarktzinsFerner gilt bei der handelsrechtlichen Bewertung für die vorzunehmende Abzinsung ein anderer Zinssatz als im Steuerrecht: Nach HGB ist der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene durchschnittliche Marktzins der letzten sieben Jahre zu verwenden.