Ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob es sich bei der Kernbrennstoffsteuer tatsächlich um eine Verbrauchsteuer handelt, ob deshalb
der Bund über die zum Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt hat und ob das
Kernstoffbrennsteuergesetz damit formell verfassungsgemäß zustande gekommen ist (Anschluss an ).
2. Der Aufhebung der Vollziehung der streitigen Kernbrennstoffsteuer ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt ausgeschlossen,
dass dadurch letztlich die Anwendung des Kernbrennstoffsteuergesetzes vorübergehend unterbunden wird.
3. Eine Verbrauchsteuer zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass die Steuer ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast
vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt sein muss; ob dies bei der Kernbrennstoffsteuer erfüllt ist,
ist ernstlich zweifelhaft.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 48 Nr. 1 VAAAD-96389
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