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BFH  - IV R 44/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 13a Abs 4, EStG § 13a Abs 6 Satz 1 Nr 2, EStG § 13a Abs 6 Satz 1 Nr 4, EStR R 35

Rechtsfrage

Sind Entschädigungen, die für Wirtschaftsgüter geleistet werden, die durch höhere Gewalt aus dem Betriebsvermögen eines Landwirts mit Durchschnittssatzgewinnermittlung ausgeschieden sind, durch den Grundbetrag abgegolten oder als Sondergewinn nach § 13a Abs. 6 EStG hinzuzurechnen? - Ist von der konkludenten Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auszugehen, wenn der Steuerpflichtige die Entschädigungsleistung nicht ausdrücklich als Sondergewinn nach § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst hat?

Durchschnittssatzgewinnermittlung; Höhere Gewalt; Landwirtschaft; Rücklage für Ersatzbeschaffung; Schadensersatz

Fundstelle(n):
IAAAD-96350

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