BFH - IV R 44/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 13a Abs 4,
EStG § 13a Abs 6
Satz 1 Nr 2,
EStG § 13a Abs 6
Satz 1 Nr 4,
EStR R
35
Rechtsfrage
Sind Entschädigungen, die für Wirtschaftsgüter geleistet werden, die durch höhere Gewalt aus dem Betriebsvermögen eines Landwirts mit Durchschnittssatzgewinnermittlung ausgeschieden sind, durch den Grundbetrag abgegolten oder als Sondergewinn nach § 13a Abs. 6 EStG hinzuzurechnen? - Ist von der konkludenten Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auszugehen, wenn der Steuerpflichtige die Entschädigungsleistung nicht ausdrücklich als Sondergewinn nach § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst hat?
Durchschnittssatzgewinnermittlung; Höhere Gewalt; Landwirtschaft; Rücklage für Ersatzbeschaffung; Schadensersatz
Fundstelle(n):
IAAAD-96350