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AdV bei Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-96208 Mit (BStBl 2011 I S. 974) hat die Finanzverwaltung geregelt, wie sie mit dem (BStBl 2011 II S. 826) in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu den verfassungsrechtlichen Zweifeln des BFH an der Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG in Fällen des finalen Verlustuntergangs (z. B. aufgrund von § 8c KStG) umgehen will. Aussetzung der Vollziehung ist danach nur in den Fällen zu gewähren, in denen es aufgrund des Zusammenwirkens der Anwendung der Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG oder § 10a GewStG und eines tatsächlichen oder rechtlichen Grunds, der zum endgültigen Ausschluss einer Verlustnutzungsmöglichkeit führt, zu einem Definitiveffekt kommt.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 48/2011 S. 4007.
Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung
[i]Aussetzung der Vollziehung bei MindestgewinnbesteuerungNach Auffassung der Finanzverwaltung ist in folgenden Fällen eine Aussetzung der Vollziehung zu gewähren:
Schädlicher Beteiligungserwerb nach § 8c KStG in den Fassungen vor dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. (BStBl 2010 I S. 2),
Umwandlung beim übertragenden Rechtsträger (§ 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG),
Liquidation einer Körperschaft,
Beendigung der persönlichen Steue...