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NWB 48/2011 S. 3998

Einkommensteuer | Ergänzung zum Aufsatz „Bedeutung der Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung”

[i]Mindermann/ Lukas, NWB 46/2011 S. 3847Im Beitrag Mindermann/Lukas „Bedeutung der Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung” (NWB 46/2011 S. 3847) ist der dortige Punkt III, 3 „Darlehensverträge” um folgende Sätze zu ergänzen: „Bei Gesellschaftern, die mindestens 10 % der Anteile halten, ist nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG die Abgeltungsteuer nicht anzuwenden. Die Zinseinnahmen unterliegen hier der tariflichen Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Dafür können die entstandenen Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch für nahestehende Personen. Die Ausführungen zu den Darlehensverträgen in den Punkten III, 4 und Fazit beziehen sich auf Mindergesellschafter.”