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BBK Nr. 23 vom Beilage Seite 4

Taxonomie ohne Rechtsgrundlage!

E-Bilanz

Bernd Rätke

[i]E-Bilanz – Status quo, Standpunkte und sonstige Materialien, NWB YAAAD-54559Gibt es für die Taxonomie in der E-Bilanz überhaupt eine Rechtsgrundlage? Diese Frage wird bislang eher stiefmütterlich behandelt. Sie sollte aber vorab geklärt werden, bevor die Einzelheiten der Taxonomie, der Mussfelder und der NIL-Angaben diskutiert werden.

I. Stand der Dinge

Weder im EStG noch in der AO taucht der Begriff „Taxonomie” auf; das einzige deutsche Gesetz, das den Begriff der Taxonomie verwendet, ist die Bundesartenschutzverordnung , die im Zusammenhang mit der E-Bilanz offenkundig nicht einschlägig ist.

[i]Frage-Antwort-Katalog ohne rechtliche Bindung Der Begriff der Taxonomie wird vielmehr nur von der Finanzverwaltung verwendet – z. B. existiert ein aktueller Frage-Antworten-Katalog (FAQ) der Finanzverwaltung zur E-Bilanz, der aber unstreitig keinen rechtsverbindlichen Charakter hat . Die bisherigen Entwürfe des BMF zur E-Bilanz sowie das zur Bekanntgabe der Taxonomie sind durch das aktuelle gegenstandslos oder aufgehoben worden.

Ergebnis:

Damit verbleiben nur noch zwei BMF-Schreiben, in denen die Taxonomie „geregelt” wird: