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Die E-Bilanz wirft ihre Schatten voraus
Ab 2012 beginnt die Vorbereitung ... spätestens
Am [i]Finales BMF-Schreiben und Nichtbeanstandung hat das BMF das finale Anwendungsschreiben zu § 5b EStG (E-Bilanz) veröffentlicht und zu einigen Fragestellungen Klarstellungen und Präzisierungen vorgenommen. Allerdings sind auch durch dieses Schreiben teilweise neue Verschärfungen für die Steuerpflichtigen eingetreten. Für die Unternehmen ist nun aber deutlich geworden: Das Jahr 2012 wird zu einem „weiteren” Testjahr (sog. Erstjahr), [i]Koch, E-Bilanz – richtig umstellen, Herne 2012da es nicht beanstandet wird, wenn Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in Papierform eingereicht werden. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung versucht, die Verpflichtung für einige Unternehmen durch Übergangsregelungen zu entschärfen. Für steuerbegünstigte Körperschaften, Betriebe gewerblicher Art und inländische Betriebsstätten sind nun erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, elektronische Datensätze an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Nach [i]Gegenstand und Umfang der ÜbermittlungAnsicht der Finanzverwaltung sind die Inhalte sämtlicher Bilanzarten, inklusive der aperiodisch zu erstellenden Umwandlungs- oder Liquidationsbilanzen elektronisch zu übermitteln. Davon betroffen sind alle Unternehmen, ungeachtet ihrer Größe oder Rechtsf...