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Mehrstufige Äquivalenzziffernkalkulation
I. Sachverhalt
Die Maschinenbau-AG prüft die Übernahme eines Unternehmens, in dem drei Produkte hergestellt werden, die nach dem Verfahren der mehrstufigen Äquivalenzziffernkalkulation abgerechnet werden. Folgende
Mengen und Werte der letzten Abrechnungsperiode
wurden vorgelegt:
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Produkt |
gefertigte Stückzahl |
Verhältnis der Materialkosten |
Verhältnis der Lohnkosten |
Verhältnis der sonstigen Kosten |
I |
600 |
1,0 |
1,5 |
1,2 |
II |
300 |
2,0 |
1,0 |
1,5 |
III |
200 |
1,5 |
1,8 |
1,0 |
Gesamtkosten |
5 500 DM |
6 240 DM |
4 110 DM |
Das Unternehmen rechnet mit 12 % Gewinnzuschlag.
II. Aufgaben
1. Die Selbstkosten je Stück der drei Produkte sind zu ermitteln.
2. Der Nettoverkaufspreis je Stück der drei Produkte ist zu ermitteln.
3. Die Äquivalenzziffern zur unmittelbaren Errechnung der Selbstkosten je Stück sind festzustellen.
4. Die Voraussetzung für die Verwendung der Äquivalenzziffern zur unmittelbaren Errechnung der Selbstkosten ist darzustellen.
5. Die Unterschiede zwischen einstufiger und mehrstufiger Äuivalenzziffernkalkulation sind darzustellen.
III. Lösungen
1. Selbstkosten je Stück
Materialkosten:
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Produkt |
Stückzahl |
... |