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Umsatzsteuer | Umsätze aus dem Verkauf von Popcorn und Nachos im Eingangsbereich von Kinos
(1) Die Umsätze aus dem Verkauf von Nachos und Popcorn an Verkaufstheken im Eingangsbereich von Kinosälen unterliegen als Lieferungen dem ermäßigten Steuersatz. (2) Als Dienstleistungselement ist bereitgestelltes Mobiliar des Leistenden nicht zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern.
Der V. Senat hatte im Urteilsfall mit Beschluss vom 27.10.2009 – V R 3/07 (Kurzinfo StuB 2009 S. 928) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung der Frage gerichtet, ob ein Kinobetreiber mit dem Verkauf von Popcorn und Nachos an die Besucher dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen oder aber dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferungen erbringt. Mit dem darauf ergangenen Urteil v...