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StuB 22/2011 S. 888

„Junior”-Position ist für ältere Bewerber nicht diskriminierend

In der Bezeichnung einer Hierarchieebene mit „Junior” liegt keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen Alters – auch wenn der Stelleninhaber nicht mehr jung ist. Folglich enthält auch die Ausschreibung einer Stelle mit der Bezeichnung „Junior Personalreferent Recruiting” keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung älterer Bewerber wegen Alters (§ 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG, ).