Forderung einer Personengesellschaft an ihren Mitunternehmer
von Dipl.-Finanzwirt Christoph Kleine-Rosenstein, Fröndenberg
I. Sachverhalt und Aufgabe
Die natürlichen Personen A, B und C bilden mit der A-GmbH eine
KG.
Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung ist die A-GmbH, deren Stammkapitalanteil von 100 000 DM den Personen A, B und C zu je
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zuzurechnen ist. Für die Haftungsübernahme erhält die A-GmbH eine Vergütung von 3 % des Gewinns der Gesellschaft, mindestens jedoch 4 000 DM. Die Haftungsvergütung wird bei der Ergebnisverteilung berücksichtigt. Die Kommanditisten A, B und C sind zu
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,
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und
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am Vermögen und am Ergebnis der KG beteiligt. Für das Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 01 hat die KG einen
Verlust in Höhe von 696 000 DM
erwirtschaftet, der lt. Gesellschaftsvertrag auf einem gesondert geführten Verlustvortragskonto zu erfassen ist. Auf dem Kapitalkonto I ist das Kommanditkapital erfaßt; das Kapitalkonto II erfaßt Einlagen, Entnahmen und Gewinnanteile. Eine Kapitalkontenverzinsung ist lt. Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen.
Im April 01 schließt die KG mit dem
Gesellschafter C
einen
Darlehensvertrag
über 600 000 DM ab. Es wird eine jährliche Verzinsung von 3 % p. a. vereinbart. Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei; Kreditsicherheiten mußte C nicht erbrin...
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