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Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu Anteilen an Kapitalgesellschaften
I. Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Beteiligungen i. S. des § 17 EStG
Nach bisher ständiger Rechtsprechung des BFH ist das Teil-abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG bis zum Ende des VZ 2010 dann nicht anzuwenden, wenn der i. S. von § 17 EStG be-teiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seine Beteiligung insolvenzbedingt verliert und bisher keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung ab dem VZ 2011 die Vorschrift des § 3c Abs. 2 EStG um einen Satz 2 ergänzt. Danach ist für die Anwendung des Satzes 1 „… die Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG …” ausreichend. Für die Anwendung des Teilabzugsverbots gem. § 3c Abs. 2 EStG bei sog. ertraglosen Beteiligungen kommt es somit nicht mehr auf den konkreten Anfall von Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen an.
Die Finanzverwaltung hat inzwischen für bis zum realisierte Auflösungsverluste die BFH-Rechtsprechung anerkannt (vgl. OFD Rheinland, Kurzinfo vom Nr. 33/2010 NWB TAAAD-47638, DB 2010 S. 1560; – 110 – St 244 NWB IAAAD-86134, D...