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NWB BB 12/2011 S. 352

Betriebsprüfung: Vorsätzliche Verzögerungen können teuer werden

Mandanten, die vom Betriebsprüfer angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht herausgeben, müssen damit rechnen, dass sie ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 € zahlen müssen.

Demnach darf ein Verzögerungsgeld verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Das gilt auch dann, wenn der Prüfer aus den geforderten Unterlagen keine neuen Erkenntnisse gewinnt.

Besonders wichtig: Anders als das Zwangsgeld muss das Verzögerungsgeld auch dann gezahlt werden, wenn der Steuerzahler seiner Verpflichtung nach der Festsetzung doch noch nachkommt. Das hat der , NWB DAAAD-87151, entschieden.

Praxistipp

Informieren Sie betroffene Mandanten darüber, dass sie im Fall einer Betri...