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Rückstellung für die Nachbetreuungspflicht von Versicherungsverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-95836 Der BFH hat in mehreren Urteilen v. (u. a. X R 26/10 NWB KAAAD-93766) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter Rückstellungen für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen zu bilden hat.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung
Mit den aktuellen Entscheidungen bestätigte der BFH nicht nur seine Rechtsprechung aus 2004, sondern hat sich auch konkret zur Ermittlung der Rückstellungshöhe geäußert. Die Verwaltung reagierte auf die Rechtsprechung aus 2004 mit einem Nichtanwendungserlass ( BStBl 2006 I S. 765).
[i]Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung Eine Rückstellung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen besteht. Weitere Voraussetzung ist, dass außer der Abschlussprovision keine gesonderten Provisionen für Leistungen im Bereich der Nachbetreuung des Versicherungsbestands gezahlt werden. Zudem kann für den vom Betriebsinhaber erbrachten Teil der Leistungen keine Rückstellung gebildet werden.
Ermittlungsgrundlagen für die Höhe der Rückstellung
[i]Anzahl der Versicherungsverträge, Zeitaufwand und Darlegung Abzustellen ist auf die Anzahl der Versicherungsverträge, für die noch künftige Betreuungslei...