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BBK Nr. 12 vom Seite 589 Fach 30 Seite 503

Buchung und Verrechnung kalkulatorischer Kosten

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

I. Wesen der sachlich-kalkulatorischen Abgrenzung

Die Geschäftsbuchführung (Finanzbuchführung) sammelt alle Aufwendungen und Erträge, die während einer Abrechnungsperiode angefallen sind, und ermittelt in der GuV das Unternehmensergebnis (Gesamtergebnis). Die Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchführung) übernimmt nur jene Aufwendungen aus der Geschäftsbuchführung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung angefallen sind. So werden nicht alle Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftsbuchführung in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. Zunächst werden die betriebsfremden und die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge abgegrenzt und im neutralen Ergebnis gegenübergestellt.

Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge entstehen nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, der Produktion oder dem Verkauf. Dazu zählen beispielsweise die Mieterträge, Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus anderen Finanzanlagen, Zinsaufwendungen und Zinserträge, Diskontaufwendungen und Diskonterträge, Erträge aus Wertpapieren, sonstige zinsähnliche Aufwendungen und Erträge, Abschreibungen auf Finanzanlag...