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Jahresabschluß einer AG und Buchungen nach der Hauptversammlung
I. Sachverhalt
Eine AG weist zu Beginn des Geschäftsjahres 01 die folgenden Eigenkapitalpositionen aus:
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I. |
Gezeichnetes Kapital |
20 000 000 DM |
II. |
Kapitalrücklage |
300 000 DM |
III. |
Gewinnrücklagen | |
1. Gesetzliche Rücklage |
600 000 DM | |
2. Rücklage für eigene Aktien |
100 000 DM | |
3. Satzungsmäßige Rücklage |
200 000 DM | |
4. Andere Gewinnrücklagen |
85 000 DM | |
IV. |
Bilanzgewinn |
995 000 DM |
- davon Gewinnvortrag |
9 000 DM |
Nach der Hauptversammlung wurden im Geschäftsjahr 02 die anderen Rücklagen um 15 000 DM aus dem zum ausgewiesenen Bilanzgewinn aufgestockt. Der vorläufige Jahresüberschuß für das Geschäftsjahr 02 beträgt 1 400 000 DM. Im Geschäftsjahr 02 sind für 20 000 DM eigene Aktien erworben worden. Bereits im Jahresabschluß 02 sollen die satzungsmäßige Rücklage um 50 000 DM, die anderen Gewinnrücklagen um 10 000 DM aufgestockt werden. Nach Verteilung des Gewinns aus 01 ist ein Gewinnvortrag von 6 000 DM übriggeblieben. Die Vorstandstantieme für 02 beträgt 58 800 DM, die Aufsichtsratstantieme 30 000 DM. Der Prozentsatz für die Restdividende für 02 soll so bemessen werden, daß ein möglichst niedr...