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BBK Nr. 8 vom Seite 383 Fach 28 Seite 1257

Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprüfungen

- IDW-Prüfungsstandard IDW PS 205 -

I. Vorbemerkungen

(1)  Als Erstprüfungen werden Abschlussprüfungen bezeichnet, bei denen der Jahres- oder Konzernabschluss des Vorjahres ungeprüft oder durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft worden ist. Erstprüfungen umfassen auch Prüfungen bei Unternehmen, die erstmals einen Jahres- oder Konzernabschluss aufstellen.

(2)  Das IDW legt in diesem Prüfungsstandard die Berufsauffassung dar, nach der WP unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit im Rahmen von Erstprüfungen die Eröffnungsbilanzwerte prüfen und darüber berichten.

(3)  Dieser IDW-Prüfungsstandard betrifft Abschlussprüfungen, d. h. Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen. Abschlussprüfungen i. S. der IDW-Prüfungsstandards sind gesetzliche Prüfungen gem. §§ 316 ff. HGB und solche gesetzlichen Prüfungen, deren Prüfungsgegenstand durch zusätzliche gesetzliche Vorschriften oder Beauftragung erweitert worden ist, sowie freiwillige Prüfungen, die diesen Prüfungen nach Art und Umfang entsprechen (vgl. IDW PS 200, WPg 2000 S. 706 ff., Tz. 5).

(4)  Für Prüfungen mit einem abweichenden Prüfungsgegenstand oder Prüfungen, die Abschlussprüfungen nach Art und Umf...