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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 12136/08

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 8 Nr. 3, GewStG § 3 Nr. 24

Hinzurechnung gewinnunabhängiger Vergütungen des stillen Gesellschafters

§ 8 Nr. 3 GewStG ist hinsichtlich reiner Inlandssachverhalte gemeinschaftsrechtskonform

keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 24 GewStG bei Erzielung von Erträgen aus der Hingabe von Darlehen

Leitsatz

1. Auch eine gewinnunabhängige Mindestvergütung des stillen Gesellschafters gehört zu den Gewinnanteilen i. S. d. § 8 Nr. 3 GewStG.

2. § 8 Nr. 3 GewStG ist bezogen auf reine Inlandssachverhalte als sachgerecht und folgerichtig anzusehen und mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar.

3. § 3 Nr. 24 GewStG setzt voraus, dass der Geschäftsbetrieb des Unternehmens sich darauf beschränkt, im öffentlichen Interesse mit Eigenmitteln oder mit staatlicher Hilfe Beteiligungen zu erwerben. Es dürfen demnach nur Beteiligungserträge, nicht aber Erträge aus der Hingabe von Darlehen erwirtschaftet werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 696 Nr. 11
YAAAD-95406

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