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BBK Nr. 12 vom Seite 569 Fach 26 Seite 1029

Grundlagen des Vertragscontrollings

von Dipl.-Kfm. Dr. iur. Gregor Nöcker, Ascheberg

Zum hat die Schuldrechtsreform das BGB und damit das gesamte Vertragsrecht revolutioniert. Nicht nur die Gewährleistungsrechte wurden auf durchschnittlich zwei Jahre verlängert. Auch die Verjährung wurde geändert. Nunmehr greift grundsätzlich eine dreijährige Verjährung, gerechnet ab der Kenntnisnahme durch den Vertragspartner, dessen Rechte der Verjährung unterliegen. Außerdem wurden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie andere zivilrechtliche Gesetze in das BGB aufgenommen. Für die Unternehmen bedeutet dies nach dem Jahr-2000-Problem und der Euro-Umstellung die Bewältigung der nächsten großen Neuerung. Die Einführung eines einfach handhabbaren Vertragscontrollings ist somit dringend geboten. Der vorliegende Beitrag skizziert ein solches Verfahren, wobei zur schnelleren Umsetzbarkeit ganz bewusst auf den Einsatz der EDV verzichtet wird. In einem weiteren Schritt kann im Unternehmen die Implementierung eines DV-gestützten Vertragscontrollings angestrebt werden.

I. Ausgangssituation

Unternehmen schließen täglich eine Vielzahl von Verträgen aller Art ab. In der Unternehmenspraxis kommen neben Lieferverträgen insbesondere Arbeits-, Miet-, ...